Schulhund/Therapiehund Paula

Paula ist ein Großpudel Mädchen.

Sie ist 3,5 Jahre jung.

Paula liebt die Menschen und kuschelt sehr gerne mit Ihnen.

2021  

29.05.2021 geboren.

Wesenstest

Aufgrund von Corona und privaten Dingen konnten wir nicht die Ausbildung schon eher anfangen.

2022  
07/2023

Ausbildung zum Familienbegleithund und Schulhund

Ausbildung zum Therapiehund

09/2023
2023

Verlust ihres Gehörganges

Senioren betreut im Seniorenheim Schwelm

Senioren betreut im Seniorenheim Schwelm

Verlust ihres 2. Gehörganges

2024
Paulas Hobby


Mit dem Menschen kuscheln, kuscheln und kuscheln.
Paula liebt es, im Fluss/Bach stundenlang an einer Stelle zu stehen und das Geschehen im Wasser zu beobachten. (Der Großpudel ist ein Wasserjagdhund).
Aber am aller liebsten spielt Paula mit „ihrem“ Ball.

Hundeschule Schwelm

News zum Pudel

Es gibt gesunde Pudel, dem eine furchtbare Qual angetan wird, wie z. B. die Schnurrbarthaare zu entfernen, dies ist seit Oktober 2022 das Abschneiden der Schnurrbarthaare der Vibriesen verboten ist!!! Es zählt als Amputation des Körpers.

Das Abrasieren der VIBRISEN 

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Positionspapiere/Heimtiere/Tasthaare_kuerzen_bei_Haustieren.pdf

Tasthaare allein aus ästhetischen Gründen abzuschneiden oder abzurasieren, ist nicht zu rechtfertigen und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren.

Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn die Tasthaare aus medizinischen Gründen abgeschnitten werden müssen, weil sie beispielsweise verklebt oder verfilzt sind. Ein solcher Eingriff ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. a) TierSchG zulässig und dient – im Gegensatz zu den ästhetischen Gründen – dem Wohl des Tieres. Ein Verstoß gegen das Amputationsverbot gilt als eine Ordnungswidrigkeit gemäß§ 18 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG. Eine strafbare Tierquälerei (gemäß § 17 Nr. 2b) liegt dann vor, wenn dem Tier in kausaler Weise durch das Amputieren der Tasthaare länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.

Bei fremden Tieren stellt das Abschneiden der Tasthaare zudem eine Sachbeschädigung dar (§ 303 StGB), wenn es für diese Maßnahme keine Rechtfertigungsgründe beziehungsweise keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Ein solcher Rechtfertigungsgrund beziehungsweise vernünftiger Grund kann eine Amputation aus medizinischen Gründen sein, nicht hingegen eine Amputation aus ästhetischen Gründen, wie oben bereits dargelegt. Eine (nicht ganz unerhebliche) Beschädigung im Sinne des § 303 StGB liegt dann vor, wenn unter anderem die Substanz der Sache verletzt oder ihre 4 VG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2018 - 11 E 1067/18: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hamburg_11-E-106718_Zucht-von-SphynxKatzen-rechtmaessig-verboten.news25898.html

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Symbol Hund und Kind